Automatisierungs- und Computertechnik
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| 3-jährige Berufsausbildung mit FH-Reife |
Assistentin / Assistentin für
Automatisierungs- und Computertechnik |
| staatlich geprüft |
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| Nächster Start am 14. August 2012 |
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Assistenten und Assistentinnen für Automatisierungs- und Computertechnik übernehmen in der Industrie und Verwaltung sowie im Dienstleistungsgewerbe, im Handel und Verkehr Aufgaben bei der Automatisierung, bei der Nutzung computerintegrierter Produktionsanlagen und bei der Herstellung computerintegrierter Produkte.
Ihre Möglichkeiten nach der Berufsausbildung
Tätigkeit im erlernten Beruf
Unsere Absolventen sind vor allem in den Bereichen Forschung und Entwicklung,
Konstruktion, Fertigungsvorbereitung, Versuch, Logistik und Transport tätig. Sie entwerfen Automatisierungskonzepte, stellen die erforderliche Hard- und Software zusammen, entwickeln neuartige Produkte und begleiten den Entwicklungsprozess bis zur Anwendung. Ihre Arbeitsplätze finden sie in Industrie und Verwaltung, aber auch im Dienstleistungsgewerbe, in Handel und Verkehr.
Studieren an einer Fachhochschule
Wer nach der Ausbildung studieren will, hat mit der Fachhochschulreife die Möglichkeit einen akademischen Abschluss zu erwerben. Das eröffnet unseren Absolventen weitere Chancen für Job und Karriere.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Berufsausbildung
- Realschul- oder gleichwertiger Schulabschluss
Ablauf der Berufsausbildung
- Zweisemestrige Grundstufe und viersemestrige Fachstufe mit jährlicher Versetzung
- Praktika sind fester Bestandteil der Ausbildung und ergänzen das im Unterricht vermittelte Wissen. Zusätzlich zu den umfangreichen Praktika während der Ausbildung wird im 5. Halbjahr ein sechswöchiges Betriebspraktikum absolviert.
- Das erste Schulhalbjahr gilt als Probezeit. Wird sie nicht bestanden, muss die Ausbildung beendet werden.
Ausbildungsgebühr
Gemäß Ersatzschulfinanzierungsgesetz trägt das Land Berlin den überwiegenden Teil der Kosten für die Ausbildung an unserer privaten Berufsfachschule. Die Auszubildenden zahlen lediglich den zur Finanzierung der Ausbildung fehlenden Betrag. Über die aktuelle Höhe informieren wir Sie gern persönlich. Ausbildungsbeihilfen können beantragt werden.
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Ausbildungsbeihilfen
Unsere Bildungsgänge sind bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen förderungsfähig nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Informationen dazu im Internet:
- Informationen zur Ausbildungsförderung
(Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung)
- BAföG-Rechner auf Studis Online
Wer an einer Berufsfachschule lernt, kann Schüler-BAföG erhalten. Die Höhe hängt von den persönlichen Voraussetzungen des Antragstellers ab. Im Unterschied zur Förderung für Studenten muss Schüler-BAföG nicht zurückgezahlt werden.
Zuständig für die Bewilligung sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Kreise bzw. kreisfreien Städte.
Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Schulgeld
Gern beraten wir Sie persönlich. |
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