Regenerative Energien und
Energiemanagement
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| 3-jährige Berufsausbildung mit FH-Reife |
| Technischer Assistent / Technische Assistentin für regenerative Energien und Energiemanagement |
| staatlich geprüft |
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Tag der offenen Tür |
| am 15. Juni, 10 - 14 Uhr |
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Technische Assistenten und Assistentinnen für regenerative Energien und Energiemanagement unterstützen Ingenieure und Ingenieurinnen bei Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sowie bei der Fertigungsvorbereitung im Bereich regenerativer Energietechnik. Hierzu zählen in erster Linie Entwicklungen rund um die so genannten erneuerbaren Energiequellen wie Wind, Sonnenlicht und Erdwärme. Die moderne Technik nutzt sie als Quelle für die Gewinnung von elektrischem Strom oder Wärmeenergie, beispielsweise durch Windkraftwerke.
Ihre Möglichkeiten nach der Berufsausbildung
Tätigkeit im erlernten Beruf
Unsere Absolventen arbeiten z.B. in Wind-, Wasser- oder Solarkraftwerken oder bei Herstellern von Komponenten für die Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien, u.a. in der Fertigung, in der Wartung oder im Vertrieb. Außerdem finden Sie in Installationsbetrieben oder auch in Ingenieurbüros bzw. -gesellschaften Beschäftigung.
Studieren an einer Fachhochschule
Wer nach der Ausbildung studieren will, hat mit der Fachhochschulreife die Möglichkeit einen akademischen Abschluss zu erwerben. Das eröffnet unseren Absolventen weitere Chancen für Job und Karriere.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Berufsausbildung
- Realschul- oder gleichwertiger Schulabschluss
Ablauf der Berufsausbildung
- Zweisemestrige Grundstufe und viersemestrige Fachstufe mit jährlicher Versetzung
- Praktika sind fester Bestandteil der Ausbildung und ergänzen das im Unterricht vermittelte Wissen. Zusätzlich zu den umfangreichen Praktika während der Ausbildung wird im 5. Halbjahr ein sechswöchiges Betriebspraktikum absolviert.
Ende 2011 waren unsere Schüler in vielen Ländern Europas im Praktikum.
Bericht über das Praktikum in Dänemark lesen | Bilder ansehen
- Das erste Schulhalbjahr gilt als Probezeit. Wird sie nicht bestanden, muss die Ausbildung beendet werden.
Ausbildungsgebühr
Gemäß Ersatzschulfinanzierungsgesetz trägt das Land Berlin den überwiegenden Teil der Kosten für die Ausbildung an unserer privaten Berufsfachschule. Die Auszubildenden zahlen lediglich den zur Finanzierung der Ausbildung fehlenden Betrag. Über die aktuelle Höhe informieren wir Sie gern persönlich. Ausbildungsbeihilfen können beantragt werden.
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Ausbildungsbeihilfen
Unsere Bildungsgänge sind bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen förderungsfähig nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Informationen dazu im Internet:
- Informationen zur Ausbildungsförderung
(Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung)
- BAföG-Rechner auf Studis Online
Wer an einer Berufsfachschule lernt, kann Schüler-BAföG erhalten. Die Höhe hängt von den persönlichen Voraussetzungen des Antragstellers ab. Im Unterschied zur Förderung für Studenten muss Schüler-BAföG nicht zurückgezahlt werden.
Zuständig für die Bewilligung sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Kreise bzw. kreisfreien Städte.
Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Schulgeld
Gern beraten wir Sie persönlich. |
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