Gebäudetechnik
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| 3-jährige Berufsausbildung mit FH-Reife |
Technische Assistentin für Gebäudetechnik
Technischer Assistent für Gebäudetechnik |
| staatlich geprüft |
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| Nächster Start: September 2010 |
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Überwachungs-, Steuer-, Regel- und Optimierungseinrichtungen sind ein wichtiger Bestandsteil des technischen Facility Managements. An das Personal, das diese Einrichtungen konzipiert, installiert und wartet, werden hohe Anforderungen gestellt. Die Ausbildung bereitet Jugendliche auf eine Berufstätigkeit in einer Branche mit Zukunft vor. Der Beruf enthält Elemente des Gas- und Wasserinstallateurs sowie Zentralheizungs- und Lüftungsbauers. Schwerpunkte der Berufsausbildung sind die Fächer Elektrotechnik, Informationstechnik und Versorgungstechnik. Technische Inhalte werden dabei mit betriebswirtschaftlichen Fragestellungen verknüpft.
Ihre Möglichkeiten nach der Berufsausbildung
Tätigkeit im erlernten Beruf
Unsere Absolventen arbeiten bei Gebäudedienstleistern oder in Handwerksbetrieben. Typische Aufgabenfelder sind der
Neubau von Gebäudetechnik in Büro- und Wohnungskomplexen, die
Wartung von Gebäudetechnik oder die
Gebäudebewirtschaftung.
Studieren an einer Fachhochschule
Wer nach der Ausbildung studieren will, hat mit der Fachhochschulreife die Möglichkeit einen akademischen Abschluss zu erwerben. Das eröffnet unseren Absolventen weitere Chancen für Job und Karriere.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Berufsausbildung
- Realschul- oder gleichwertiger Schulabschluss
- Auswahlverfahren nach dem Notendurchschnitt (Physik, Mathematik, Deutsch)
- Wohnsitz in Berlin/Brandenburg
Ablauf der Berufsausbildung
- Zweisemestrige Grundstufe und viersemestrige Fachstufe mit jährlicher Versetzung
- Praktika sind fester Bestandteil der Ausbildung und ergänzen das im Unterricht vermittelte Wissen. Zusätzlich zu den umfangreichen Praktika während der Ausbildung wird im 5. Halbjahr ein sechswöchiges Betriebspraktikum absolviert.
- Das erste Schulhalbjahr gilt als Probezeit. Wird sie nicht bestanden, muss die Ausbildung beendet werden.
Ausbildungsgebühr
Gemäß Ersatzschulfinanzierungsgesetz trägt das Land Berlin den überwiegenden Teil der Kosten für die Ausbildung an unserer privaten Berufsfachschule. Die Auszubildenden zahlen lediglich den zur Finanzierung der Ausbildung fehlenden Betrag. Über die aktuelle Höhe informieren wir Sie gern persönlich. Ausbildungsbeihilfen können beantragt werden.
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Ausbildungsbeihilfen
Unsere Bildungsgänge sind bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen förderungsfähig nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Informationen dazu im Internet:
- Informationen zur Ausbildungsförderung
(Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung)
- BAföG-Rechner auf Studis Online
Wer an einer Berufsfachschule lernt, kann Schüler-BAföG erhalten. Die Höhe hängt von den persönlichen Voraussetzungen des Antragstellers ab. Im Unterschied zur Förderung für Studenten muss Schüler-BAföG nicht zurückgezahlt werden.
Zuständig für die Bewilligung sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Kreise bzw. kreisfreien Städte.
Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Schulgeld
Gern beraten wir Sie persönlich. |
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