Mechatronik
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| 3-jährige Berufsausbildung mit FH-Reife |
Technische Assistentin für Mechatronik
Technischer Assistent für Mechatronik |
| staatlich geprüft |
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| Nächster Start: September 2010 |
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Technische Assistenten und Assistentinnen für Mechatronik wirken bei der Inbetriebnahme und Instandhaltung mechatronischer Systeme mit. Sie fertigen, warten und vertreiben automatisierte Maschinen und Geräte, die sich aus mechanischen, elektronischen und informationstechnischen Komponenten zusammensetzen. In Vorbereitung darauf beinhalt die Ausbildung unter anderem die Fächer Physik, elektrotechnische und elektronische Funktionszusammenhänge, Automatisierungstechnik, Instandhaltung und Service, technische Informatik und Dokumentation sowie betriebswirtschaftliche Prozesse.
Im Betriebspraktikum wenden die Auszubildenden ihre Kenntnisse aus den einzelnen Unterrichtsfächern kreativ an und stellen ihre Fähigkeiten unter Beweis.
Ihre Möglichkeiten nach der Berufsausbildung
Tätigkeit im erlernten Beruf
Unsere Absolventen arbeiten in Betrieben, die mechatronische Systeme und deren
Komponenten herstellen. Das können Produzenten von Prozesssteuerungseinrichtungen oder Maschinenbauer sein. Aber auch Instandhaltungsabteilungen in Unternehmen unterschiedlicher Branchen, die mechatronische Systeme und Automatisierungssysteme einsetzen, bieten Beschäftigungsmöglichkeiten.
Studieren an einer Fachhochschule
Wer nach der Ausbildung studieren will, hat mit der Fachhochschulreife die Möglichkeit einen akademischen Abschluss zu erwerben. Das eröffnet unseren Absolventen weitere Chancen für Job und Karriere.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Berufsausbildung
- Realschul- oder gleichwertiger Schulabschluss
- Auswahlverfahren nach dem Notendurchschnitt (Physik, Mathematik, Deutsch)
- Wohnsitz in Berlin/Brandenburg
Ablauf der Berufsausbildung
- Zweisemestrige Grundstufe und viersemestrige Fachstufe mit jährlicher Versetzung
- Praktika sind fester Bestandteil der Ausbildung und ergänzen das im Unterricht vermittelte Wissen. Zusätzlich zu den umfangreichen Praktika während der Ausbildung wird im 5. Halbjahr ein sechswöchiges Betriebspraktikum absolviert.
- Das erste Schulhalbjahr gilt als Probezeit. Wird sie nicht bestanden, muss die Ausbildung beendet werden.
Ausbildungsgebühr
Gemäß Ersatzschulfinanzierungsgesetz trägt das Land Berlin den überwiegenden Teil der Kosten für die Ausbildung an unserer privaten Berufsfachschule. Die Auszubildenden zahlen lediglich den zur Finanzierung der Ausbildung fehlenden Betrag. Über die aktuelle Höhe informieren wir Sie gern persönlich. Ausbildungsbeihilfen können beantragt werden.
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Ausbildungsbeihilfen
Unsere Bildungsgänge sind bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen förderungsfähig nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Informationen dazu im Internet:
- Informationen zur Ausbildungsförderung
(Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung)
- BAföG-Rechner auf Studis Online
Wer an einer Berufsfachschule lernt, kann Schüler-BAföG erhalten. Die Höhe hängt von den persönlichen Voraussetzungen des Antragstellers ab. Im Unterschied zur Förderung für Studenten muss Schüler-BAföG nicht zurückgezahlt werden.
Zuständig für die Bewilligung sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Kreise bzw. kreisfreien Städte.
Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Schulgeld
Gern beraten wir Sie persönlich. |
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