Steuerliche Absetzbarkeit von Schulgeld
Zum 1. Januar 2010 ist das Jahressteuergesetz 2010 in Kraft getreten. Wir informieren in Kürze detailliert.
Das Jahressteuergesetz 2009 beinhaltete zahlreiche Änderungen, Verbesserungen und Vereinfachungen im Steuerrecht:
Steuerabzug für Schulgeld im In- und Ausland
Maximal 5.000 Euro Schulgeld sollen pro Kind und Jahr für private Schulen als Sonderausgabe steuerlich abzugsfähig sein. Das gilt auch für Schulen im europäischen Ausland.
Voraussetzung: Diese Schulen müssen zu einem berufsbildenden Schulabschluss führen.
Weiterhin sind 30 Prozent des Schulgeldes nach Abzug von Beherbergungs-, Betreuungs-, und Verpflegungskosten absetzbar. Damit kann ein Schulgeld von bis zu 16.667 Euro pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden, um den Höchstbetrag von 5.000 Euro abzusetzen.
(Quelle: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil 1 Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 24. Dezember 2008)
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