Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Verkaufsbedingungen der AUCOTEAM GmbH Berlin
1. Vertragsgrundlage und Vertragsabschluss
1.1. Alle Angebote, Geschäftsabschlüsse und Lieferungen erfolgen, auch wenn nicht besonders darauf verwiesen wird, nur zu den nachstehenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen oder sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird, nur dann Vertragsbestandteil, wenn sich die AUCOTEAM GmbH mit ihrer Geltung schriftlich einverstanden erklärt hat. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform.
1.2. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung bzw. Rechnung der AUCOTEAM GmbH zustande. Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen ist nur diese Auftragsbestätigung bzw. Rechnung maßgebend.
1.3. Angebote der AUCOTEAM GmbH werden auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen aufgebaut. Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich und werden nach bestem Wissen erstellt.
1.4. Die Angebotsunterlagen, beispielsweise Abbildungen, Zeichnungen, Angaben der Maße, Funktionen, Programmabläufe und DIN-Normen sowie sämtliche Prospektunterlagen und Angaben in sonstigen Druckschriften sind nur annähernd maßgeblich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Eine Zusicherung bestimmter Eigenschaften liegt nur dann vor, wenn eine entsprechende Erklärung ausdrücklich erfolgt ist.
1.5. An Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Plänen und sonstigen Unterlagen behält sich die AUCOTEAM GmbH Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen nur nach vorheriger Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn der Auftrag der AUCOTEAM GmbH nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen des Auftraggebers; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen die AUCOTEAM GmbH zulässigerweise Lieferungen oder Leistungen übertragen hat.
1.6. Änderungen, die die Funktionsfähigkeit der Liefergegenstände der AUCOTEAM GmbH nicht beeinträchtigen, sind jederzeit möglich, ohne daß dadurch der Vertragsinhalt im übrigen berührt wird.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1. Die Preise verstehen sich in EURO ab Berlin ohne Transport, Verpackung, Versicherung und ausschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.2. Falls sich zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung das wirtschaftliche Wertverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung erheblich verändert (z.B. durch Preiserhöhungen oder tarifvertragliche Vereinbarungen) hat die AUCOTEAM GmbH das Recht, die veränderten Verhältnisse am Tage der Lieferung der Preisberechnung zugrunde zu legen.
2.3. Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung, im Falle eines vom Auftraggeber verursachten Lieferverzuges zum Tag unserer Versandbereitschaft ausgestellt. Der Rechnungsbetrag ist sofort ohne Abzug zahlbar, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Bei Überschreiten des Zahlungstermins hat der Auftraggeber auch ohne vorherige Mahnung und unbeschadet weitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. mindestens jedoch in Höhe von 8 % zu zahlen.
2.4. Kommt der Auftraggeber mit seinen Abnahme- und Zahlungsverpflichtungen oder mit seinen Verpflichtungen aus Ziff. 5 (Eigentumsvorbehalt) ganz oder teilweise in Rückstand, stellt er seine Zahlungen ein oder wird Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers gestellt, dann werden sämtliche anderen evtl. Forderungen der AUCOTEAM GmbH aus der laufenden Geschäftsverbindung zur Zahlung fällig, auch wenn Wechsel oder Schecks mit späterer Fälligkeit laufen.
2.5. Die AUCOTEAM GmbH ist berechtigt, Teillieferungen aus einem erteilten Gesamtauftrag gesondert zu fakturieren.
2.6. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu.
2.7. Die AUCOTEAM GmbH ist berechtigt, eingehende Zahlungen zur Begleichung des ältesten Schuldpostens zuzüglich Zinsen zu verwenden, auch wenn der Auftraggeber anderweitige Bestimmungen trifft. Der Auftraggeber verzichtet insoweit auf die Einrede der Verjährung.
3. Lieferung, Lieferzeit und Lieferpflicht
3.1. Liefertermine sind nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Bestätigung verbindlich. Dies setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen voraus.
3.2. Gerät die AUCOTEAM GmbH mit ihren Leistungen in Verzug, so ist der Auftraggeber nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist, die mindestens 2 Wochen betragen muß, gesetzt hat, verbunden mit der Ankündigung, daß er nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktrete. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
3.3. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb der AUCOTEAM GmbH als auch in dem eines Zulieferers – insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. In einem solchen Fall werden die Lieferfristen um die Dauer der Betriebsstörung verlängert.
3.4. Wird der Versand oder die Auslieferung aus Gründen, die im Risikobereich des Auftraggebers liegen verzögert, so ist die AUCOTEAM GmbH berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist von einer Woche anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Auftraggeber mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
4. Gefahrübertragung
Die Lieferungen erfolgen unversichert. Die Gefahr geht mit der Auslieferung an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Auftraggeber über und zwar ohne Rücksicht darauf, wer die Kosten des Versandes trägt. Wird die Auslieferung auf Wunsch des Auftraggebers oder aus von ihm zu vertretenden Gründen verzögert, so geht die Gefahr mit dem Eintritt der Verzögerung auf den Auftraggeber über.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Die Lieferungen der AUCOTEAM GmbH erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Auftraggeber über, wenn er seine gesamten Verpflichtungen aus den Leistungen der AUCOTEAM GmbH getilgt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Auftraggeber bezeichnete Leistungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für Saldoforderungen der AUCOTEAM GmbH.
5.2. Der Auftraggeber ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Warenverkehr zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübertragung sind ihm untersagt. Von einer Verpfändung oder einer anderen Beeinträchtigung der Rechte der AUCOTEAM GmbH durch Dritte hat der Auftraggeber unverzüglich Mitteilung zu machen. Veräußert der Auftraggeber die von der AUCOTEAM GmbH gelieferte Ware, so tritt er hierdurch schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller Forderungen der AUCOTEAM GmbH aus Leistungen, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenabreden an die AUCOTEAM GmbH ab. Auf Verlangen der AUCOTEAM GmbH ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Abtretung den Drittkäufern bekanntzugeben und der AUCOTEAM GmbH die zur Geltendmachung ihrer Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen.
6. Gewährleistung
6.1. Material- und Herstellungsfehler werden seitens der AUCOTEAM GmbH durch Instandsetzung oder Ersatz der betroffenen Teile behoben.
6.2. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche (Gewährleistungsfrist) beträgt 6 Monate.
6.3. Der Auftraggeber kann Gewährleistungsansprüche nicht abtreten.
6.4. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung innerhalb schriftlich gesetzter angemessener Nachfrist kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
6.5. Weitergehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
6.6. Die Gewährleistung entfällt, wenn ohne schriftliche Einwilligung der AUCOTEAM GmbH der Liefergegenstand unsachgemäß benutzt oder verändert wird oder seine technischen Original-kennzeichen geändert oder beseitigt werden. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn der Auftraggeber die Installation nicht durch die AUCOTEAM GmbH vornehmen läßt, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, daß der Fehler nicht auf unsachgemäßer Installation beruht.
7. Haftung
Soweit eine Schadenersatzhaftung der AUCOTEAM GmbH in Betracht kommt – sei es aufgrund Gesetzes, Vertrages oder aus sonstigen Gründen – gilt folgendes
7.1. Die AUCOTEAM GmbH haftet dem Auftraggeber nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der AUCOTEAM GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen. Eine persönliche Haftung der Organe und Angestellten der AUCOTEAM GmbH, die als Erfüllungsgehilfen tätig geworden sind, ist ausgeschlossen.
7.2. Eine Haftung sowohl für mittelbaren Schaden als auch für den Verlust von Daten und Programmen ist ausgeschlossen.
7.3. Jegliche Haftung für Schäden, die aus einer Verwendung der Produkte der AUCOTEAM GmbH in Luft-, Raum- oder Wasserfahrzeugen resultieren, ist ausgeschlossen.
7.4. Die Haftung beträgt im Höchstfall 250.000,- EURO je Schadensereignis.
7.5. Schadenersatzansprüche gegen die AUCOTEAM GmbH verjähren in 12 Monaten seit Kenntnisnahme des Auftraggebers von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen.
8. Sonstige Bedingungen
8.1. Rechte aus mit der AUCOTEAM GmbH geschlossenen Verträgen darf der Auftraggeber nur mit deren Zustimmung übertragen. Zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen ist die AUCOTEAM GmbH berechtigt, sich desjenigen Lieferanten, dessen Produkt Vertragsgegenstand ist, zu bedienen.
8.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und des einheitlichen Gesetzes über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen.
8.3. Erfüllungsort ist Berlin.
8.4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten einschließlich Scheck- und Wechselklagen ist Berlin, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Wohn- oder Geschäftssitz nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegt. Die AUCOTEAM GmbH ist jedoch berechtigt, Klage gegen den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu erheben.
8.5. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Regelungen zu ersetzen, die dem Geist und dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung möglichst entspricht.
8.6. Macht eine Partei stillschweigend keinen Gebrauch von ihr zustehenden Rechten, so stellt dies keinen Verzicht auf diese Rechtsansprüche dar.
8.7. Die Daten des Auftraggebers werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses durch die AUCOTEAM GmbH gespeichert.