Qualitätssicherung durch eigene 9-Punkt-Kalibrierung von Klimaschränken
Werkskalibrierscheine, die noch vor einigen Jahren akzeptiert wurden, werden heute nicht mehr anerkannt. Gültig sind ausschließlich Kalibrierscheine von DAkkS-akkreditierten oder international bestätigten Kalibrierdienstleistern. Alle relevanten Messgrößen müssen in angemessenen Abständen metrologisch auf internationale Normale rückführbar kalibriert werden. In unserem Prüflabor betrifft das jährlich ca. 300 Prüf- und Messgeräte.
Im Bereich der Kalibrierung von Temperatur- und Klimaschränken – seit Jahren hausintern realisiert – waren damit größere Herausforderungen zu bewältigen. Zum einen musste das Prüflabor seine Kompetenz für die Kalibrierung der Klimaschränke in einem DAkkS-Audit bestätigen lassen. Dabei gelten dieselben Anforderungen wie für DAkkS-Kalibrierlabore. Weiterhin wurde durch die DAkkS eine aktualisierte Kalibrierrichtlinie (DAkkS-DKD-R 5-7) herausgegeben. Darin wird neben der bisher zur Anwendung kommenden Einpunktkalibrierung ein Mehrpunktmessverfahren herangezogen, das die räumliche Verteilung von Temperatur und Feuchte ermittelt und dokumentiert. Zur Umsetzung der Anforderungen wurden die Mitarbeiter umfassend geschult, ein spezielles 9-Punkt-Messsystem angeschafft, eine Auswertesoftware entwickelt, Arbeitsanweisungen sowie Formblätter erarbeitet und Ringversuche mit anderen Kalibrierlaboren durchgeführt.
In dem 9-Punkt-Kalibrierverfahren wird das Nutzraumvolumen durch acht Temperaturmesspunkte in den Ecken der Prüfkammer definiert. Zusätzlich werden zwei Temperatur- sowie ein Feuchtesensor im Raumzentrum positioniert. Während der Messung wird die räumliche und zeitliche Inhomogenität der Messgrößen Temperatur und Feuchte im Nutzraum ermittelt.
Die Bestimmung des Taupunktes über Temperatur und Feuchte erfolgt in der Nutzraummitte. Mit diesem Wert kann über die Temperatur an den anderen acht Messpunkten auf die Feuchte zurückgerechnet werden. Bei der anschließenden Bewertung wird ein Messunsicherheitsbudget aufgestellt. Dies beinhaltet unter anderem die Maximalwerte der räumlichen Abweichung, den Strahlungseinfluss sowie die Korrektur- und Messunsicherheitswerte des verwendeten Messsystems. Anhand der ermittelten Daten sowie der errechneten Messunsicherheiten lässt sich die Klimakammer für das festgelegte Nutzvolumen sehr gut charakterisieren und bewerten.
Bei unserem Reakkreditierungsaudit wurde die Kompetenz für dieses interne Kalibrierverfahren bestätigt. Die Unabhängigkeit von externen Kalibrierdienstleistern ermöglicht dem Prüflabor eine flexiblere Planung und Überwachung der Kalibrierung und bedeutet letztendlich eine Kosteneinsparungen für unsere Kunden.
Michael Hirt